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Religionsfreiheit |
Hermann Schubotz setzt sich für Menschenrechte,
aktive Religionsfreiheit und wirklich gelebte religiöse Toleranz
ein |
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Die Religionsfreiheit ist ein hohes Gut und wurde von den Menschen
im jahrhunderte langem hartem Ringen den Regierungen abgetrotzt
und schliesslich in fast allen Verfassungen fast aller Länder
statuiert. Deshalb sollte man sehr respektvoll mit ihr umgehen.
Die Religionsfreiheit ist den Menschenrechten festgelegt, wird
jedoch nicht in allen Ländern der Erde verwirklicht. |
Menschenrechte.18 |
Artikel 18: Jeder hat das Recht auf Gedanken-,
Gewissens- und Religionsfreiheit; dieses Recht schließt die
Freiheit ein, seine Religion oder Überzeugung zu wechseln, sowie
die Freiheit, seine Religion oder Weltanschauung allein oder in Gemeinschaft
mit anderen, öffentlich oder privat durch Lehre, Ausübung,
Gottesdienst und Kulthandlungen zu bekennen. |
dt. Grundgesetz Art.3 |
- Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich.
- Manner und Frauen sind gleichberechtigt.
- Niemand darf wegen seinens Geschlechtes, seiner Abstammung,
seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines
Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen
benachteiligt oder bevorzugt werden.
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In Manchen Ländern gibt es eine Staatsreligion und Kirche,
es werden also andere Religionen nur geduldet und haben mindere Rechte,
und in manchen Ländern werden Religionen erst gar nicht anerkannt.
Und in Ländern mit gesetzlich verbriefter Religionsfreiheit hapert
es an der religiösen Toleranz im täglichen Leben oder im
Umgang mit Behörden und Medien. |
Definition der Religion: |
Das Wort wird abgeleitet aus den lateinischen Wörtern:
Relegere = gewissenhaft beobachten, lesen
Religari = sich binden, gebunden sein oder Rück-verbinden zur
Quelle und Ursache |
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ajordan/bilder |
Tibet: |
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